Truppmannausbildung
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.
Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Amts- oder Kreisebene durchgeführt.
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer: mindestens 70 Stunden
Lehrgangsziel: Die selbständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer: mindestens 80 Stunden innerhalb von zwei Jahren
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Der Lehrgang wird in der Regel von Kreisausbildern durchgeführt.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Dauer: mindestens 35 Stunden
Die technische Ausbildung wird ebenso nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Amts- oder Kreisebene durchgeführt.
Als Ausbilder fungieren entsprechend dafür ausgebildete Kreisausbilder, die der Zuständigkeit des Landkreises unterliegen.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Dauer: mindestens 16 Stunden
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Dauer: mindestens 25 Stunden
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten" abgeschlossen sein.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Dauer: mindestens 35 Stunden
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Dauer: mindestens 35 Stunden
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.
Dauer: mindestens 70 Stunden
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, der erfolgreich absolvierte 3000 Meter-Lauf oder eine höherwertige sportliche Prüfung (z.B. Deutsches Sportabzeichen) sowie 2 Jahre Einsatz als Atemschutzgeräteträger.
Lehrgangsziel: Die Befähigung zum sicheren Umgang und Einsatz mit Regenerationsgeräten.
Dauer: ca. 12 Stunden
![]() | Today | 6 |
![]() | Yeserday | 36 |
![]() | This Week | 85 |
![]() | This Month | 735 |
![]() | All Days | 6927 |