Wer bei der Lehrgangsvergabe durch das Land bzw. den Landkreis nicht berücksichtigt wurde oder sich erst im Laufe des aktuellen Jahres zu einem Lehrgang entschlossen hat, kann über die "Meldung von zusätzlichem Bedarf" versuchen, kurzfristig frei gewordene oder nicht besetzte Lehrgangsplätze zu erhalten. Die Meldung MUSS über das Ordnungsamt und den Amtswehrführer erfolgen. Die Absprache über die Teilnahme an einem Lehrgang auf Landesebene ist von Anfang an über die Ortswehrführung und den Amtswehrführer zu führen!
Hier kann das Formular "Meldung zusätzlicher Bedarf" heruntergeladen werden.






