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Ausbildungen im Amt Golßener Land

Die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) § 24 (7) Aufgabe der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte. Die weitergehende Aus- und Fortbildung ist Aufgabe der Landkreise.

Als Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen dient die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2). Darin sind die Aus- und Fortbildung, sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige der Feuerwehren geregelt.

Die Freiwillige Feuerwehr Amt Golßener Land bedient sich für die Aus- und Fortbildung ihrer Feuerwehrangehörigen der dafür ausgebildeten Kreisausbilder des Landkreises Dahme-Spreewald in den Fachrichtungen Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz. Die Truppmannausbildung, insbesondere der Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), wird von Führungskräften unserer Feuerwehr durchgeführt.

 

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