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Ausbildungen im Amt Golßener Land

Die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) § 24 (7) Aufgabe der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte. Die weitergehende Aus- und Fortbildung ist Aufgabe der Landkreise.

Als Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen dient die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2). Darin sind die Aus- und Fortbildung, sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige der Feuerwehren geregelt.

Die Freiwillige Feuerwehr Amt Golßener Land bedient sich für die Aus- und Fortbildung ihrer Feuerwehrangehörigen der dafür ausgebildeten Kreisausbilder des Landkreises Dahme-Spreewald in den Fachrichtungen Truppführer, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz. Die Truppmannausbildung, insbesondere der Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), wird von Führungskräften unserer Feuerwehr durchgeführt.

 

Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule

lgplanDie Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr und die Sonderausbildung sind Aufgabe des Landes. Das Land Brandenburg unterhält dafür in Eisenhüttenstadt eine Landesfeuerwehrschule.

Die Entsendung zu einem Lehrgang erfolgt durch die Amtsverwaltung.

 

Hier gibt es den aktuellen Lehrgangsplan für das Jahr 2012. Die dazugehörigen aktualisierten Lehrgangsbeschreibungen können online auf der Website der Landesfeuerwehrschule abgerufen werden.

 

Meldung zusätzlicher Bedarf Landesfeuerwehrschule

mldg_zlgbedarf_lfsWer bei der Lehrgangsvergabe durch das Land bzw. den Landkreis nicht berücksichtigt wurde oder sich erst im Laufe des aktuellen Jahres zu einem Lehrgang entschlossen hat, kann über die "Meldung von zusätzlichem Bedarf" versuchen, kurzfristig frei gewordene oder nicht besetzte Lehrgangsplätze zu erhalten. Die Meldung MUSS über das Ordnungsamt und den Amtswehrführer erfolgen. Die Absprache über die Teilnahme an einem Lehrgang auf Landesebene ist von Anfang an über die Ortswehrführung und den Amtswehrführer zu führen!


Hier kann das Formular "Meldung zusätzlicher Bedarf" heruntergeladen werden.

 

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